Allgemeine Geschäftsbedingungen kilara
Stand: 2. Mai 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Vertragsbeziehung zwischen kilara, Inhaberin Leila Steiner, Speicherstrasse 1, 9053 Teufen (nachfolgend «kilara») und dem Auftraggeber für Beratungs- und Analyseleistungen, die kilara für den Auftraggeber erbringt.
Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nur verbindlich, wenn kilara ihnen schriftlich oder per E-Mail zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
kilara erbringt Beratungs- und Analyseleistungen im Bereich KI-Strategie und KI-Potenzialanalyse für kleine und mittlere Unternehmen. Die konkreten Leistungen, der Umfang, die Termine und die Honorierung werden in einer Offerte oder Auftragsbestätigung vereinbart.
kilara schuldet die sorgfältige Erbringung der vereinbarten Leistung. Sie schuldet keinen wirtschaftlichen Erfolg, insbesondere keine konkreten Einsparungen, Umsatzsteigerungen oder Marktergebnisse beim Auftraggeber.
3. Vertragsabschluss und Form
Der Vertrag kommt zustande durch schriftliche Bestätigung des Auftrags durch den Auftraggeber. Als schriftlich gilt jede Form, die den Inhalt der Erklärung dokumentiert: Brief mit Unterschrift, E-Mail, PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur sowie eine eindeutige Auftragserteilung per E-Mail mit Bezug auf eine konkrete Offerte.
Mündliche Nebenabreden sind nicht verbindlich, soweit sie nicht nachträglich in einer der oben genannten Formen bestätigt werden.
4. Honorar, Zahlung und Verzug
Das Honorar richtet sich nach der vereinbarten Offerte. Honorare verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern kilara mehrwertsteuerpflichtig ist.
Die Rechnungsstellung erfolgt nach Abschluss der Leistung oder gemäss vereinbarten Meilensteinen. Zahlungsfrist: 14 Tage netto ab Rechnungsdatum.
Bei Zahlungsverzug ist kilara berechtigt:
- Verzugszinsen in Höhe von 5% pro Jahr ab dem ersten Tag des Verzugs zu verrechnen
- pro Mahnung CHF 30 als Mahngebühr zu erheben (ab der zweiten Mahnung)
- die Erbringung weiterer Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückzustellen
Effektive Inkassokosten gehen zulasten des Auftraggebers.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber stellt kilara die für die Auftragsdurchführung notwendigen Informationen, Dokumente und Ansprechpersonen rechtzeitig zur Verfügung. Verzögert sich die Auftragsdurchführung aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, kann kilara den Liefertermin angemessen verschieben.
Der Auftraggeber bestätigt, dass er zur Weitergabe der von ihm übermittelten Informationen an kilara berechtigt ist und keine Rechte Dritter, insbesondere keine Datenschutz- oder Vertraulichkeitspflichten, verletzt werden.
6. Leistungsänderungen
Wünscht der Auftraggeber Anpassungen oder Erweiterungen der vereinbarten Leistung, die über den ursprünglich vereinbarten Umfang hinausgehen (Change Requests), kann kilara dafür ein zusätzliches Honorar in Rechnung stellen.
Solche Anpassungen werden vor Beginn der zusätzlichen Arbeit per E-Mail abgestimmt und bestätigt. Ohne Bestätigung erfolgt keine Mehrleistungserbringung.
7. Beizug Dritter
kilara ist berechtigt, zur Erfüllung ihrer Leistungen Dritte beizuziehen (insbesondere Cloud-Dienste, KI-Tools und Spezialistinnen und Spezialisten). kilara wählt diese Dritten mit der Sorgfalt einer erfahrenen Beraterin aus und bleibt dem Auftraggeber gegenüber für die Vertragserfüllung verantwortlich.
Welche Drittdienste im Rahmen der Auftragsdurchführung typischerweise zum Einsatz kommen, regelt die Datenschutzerklärung von kilara.
8. Geistiges Eigentum
Das vorbestehende geistige Eigentum von kilara — insbesondere Methodik, Frameworks, Vorlagen, Bewertungslogiken und Software — bleibt ausschliessliches Eigentum von kilara.
Die im Rahmen des Auftrags erstellten projektspezifischen Arbeitsergebnisse (insbesondere der schriftliche Analyse-Report) gehen mit vollständiger Bezahlung des Honorars in den uneingeschränkten internen Nutzungsbereich des Auftraggebers über. Der Auftraggeber darf diese Ergebnisse für seine eigenen Geschäftszwecke nutzen.
Eine Weitergabe der Ergebnisse an Dritte (mit Ausnahme von Anwälten, Treuhändern oder im Auftrag des Auftraggebers tätigen Beratern) bedarf der vorgängigen schriftlichen Zustimmung von kilara.
9. Vertraulichkeit
Beide Vertragsparteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Auftragsdurchführung erlangten Informationen über die jeweils andere Partei vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben. Diese Pflicht besteht über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat, oder die aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offenzulegen sind.
10. Gewährleistung und Haftung
kilara erbringt ihre Leistungen mit der Sorgfalt einer erfahrenen Beraterin nach bestem Wissen und Gewissen. Die Analyseergebnisse beruhen auf den vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen sowie auf öffentlich verfügbaren Studien und Branchenkenntnissen.
kilara gibt keine Garantie für einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg oder für die Richtigkeit der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Die Haftung von kilara ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz oder bei Personenschäden, bleiben vorbehalten.
Die Haftung für Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder mittelbare Schäden ist in jedem Fall ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der maximale Haftungsbetrag ist auf das vereinbarte Honorar des betreffenden Auftrags beschränkt.
11. Vertragsdauer, Beendigung und Aufbewahrung
Der Vertrag endet mit der Lieferung des vereinbarten Berichts und der Übergabebesprechung, sofern keine weiterführende Begleitung vereinbart wurde.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit fristlos kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind in jedem Fall zu vergüten.
kilara bewahrt die im Rahmen des Auftrags erstellten Unterlagen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungspflicht (10 Jahre gemäss Schweizer Obligationenrecht) auf, sofern der Auftraggeber keine kürzere Löschung verlangt und dies mit der Aufbewahrungspflicht vereinbar ist.
12. Datenschutz
Die Bearbeitung von Personendaten richtet sich nach dem Schweizerischen Datenschutzgesetz (DSG) und der Datenschutzerklärung von kilara, abrufbar unter kilara.ch/datenschutz.
Im Rahmen der Auftragsdurchführung kann kilara Cloud-Dienste und KI-Tools einsetzen, deren Anbieter teilweise ihren Sitz im Ausland haben. Die eingesetzten Anbieter und die Massnahmen zum Schutz der Daten sind in der Datenschutzerklärung aufgeführt.
13. Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine wirksame Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
Änderungen und Ergänzungen des Vertrags und dieser AGB bedürfen der Schriftform im Sinne von §3 (Brief mit Unterschrift, E-Mail oder PDF mit qualifizierter elektronischer Signatur).
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Vertrag und diese AGB unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des Internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Teufen, Schweiz, soweit zwingendes Recht keinen anderen Gerichtsstand vorschreibt.